Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle Verkäufe und Lieferungen vereinbart.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, wenn ihre Anwendbarkeit mit uns ausdrücklich vereinbart wird. Im Übrigen ist ihre Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruchs im Einzelfall bedarf, ausgeschlossen.

Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart, nur bei Abnahme von Originalpaketen in Werksabgabemengen. Bei sogenannten Anbruchmengen, oder bei Sonderbeschaffung, behalten wir uns eine besondere Berechnung, bzw. die Lieferung von Mindestmengen eines Originalpaketes vor.

Für die durch unsere eigenen Fahrzeuge, im Rahmen unseres Verbindungselementeschnelldienstes, gelieferte Ware verrechnen wir pro Sendung eine Zufuhrkostenpauschale.

Wichtige Hinweise für verzinkte Ware

Bei Oberflächenveredelung – Lohnveredelung – werden für sämtliche Artikel, die wir mit galvanischer Oberfläche (3-5my) nicht in unserem Katalog aufführen, besondere Aufpreise berechnet, die gemäß Mengenstaffel unserer Galvanikbetriebe errechnet werden.

Bei Festigkeitsgüten über 8.8 und Federstahlteilen in verzinkter Ausführung ist Wasserstoffversprödung möglich! Wir empfehlen gegebenenfalls auf risikolose Oberflächenbeschichtungen auszuweichen.

Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrenübergang und Rücknahme

Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich auf den Abgang aus unserem Lager. Teillieferungen sind zulässig.

Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik, Betriebsstörung, Material- oder Energiemangel berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern, oder – soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

Änderungen in der technischen Ausführung unserer Ware bleiben – ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers – vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Bei Transport durch unsere Fahrzeuge werden unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf Ersatzlieferung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche im gesetzlich zulässigen Maße begrenzt.

Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir behalten uns vor, bei Rücknahme mangelfreier Ware, neben den Transportspesen, einen Abzug für Regiekosten zu verlangen.

Versand

  1. Bei rechtzeitiger Bestellung erfolgen unsere Lieferungen im Rahmen unseres Verbindungselementeschnelldienstes vom Lager München.

  2. Alle sonstigen Lieferungen, die durch unseren eigenen Werksverkehr nicht übernommen werden können und durch

die Bahn – als Stückgut, Eilgut, Express,

die Post, UPS, DPD – durch Paket, Schnellpaket, Eilpaket

den Spediteur

ausgeführt werden müssen, sind unfrei. Alle Sendungen laufen vom Augenblick der Übergabe an die Bahn, Post oder einen Dritten auf Gefahr des Empfängers. Für diese Sendungen berechnen wir eine Versandpauschale.

Verpackung

Notwendiges Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zu zahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns.

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist München.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag in unserem Eigentum. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem anderen Rechtsgrund gegen den Kunden und seien Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen.

Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Von unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, machen wir keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird ein oder werden mehrere gelieferte Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Gegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen tritt uns der Kunde auch die Forderung ab, die ihm durch Verbindung der gelieferten Gegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Mängelhaftung

Der Kunde hat die gelieferte Ware auf etwaige Mängel, auf ihre vertragsmäßige Beschaffenheit und auf Übereinstimmung mit DIN ISO 898 (EN 20898), DIN 267 bzw. 522 zu untersuchen und etwaige Mängel oder Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

Wurde nachweislich fehlerhafte Ware geliefert, sind wir wahlweise berechtigt, dem Kunden Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen. Anderweitige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sowohl aus Vertrag, als auch aus unerlaubter Handlung oder dem Produkthaftungsgesetz, soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadenersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.

Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages sind wir berechtigt 25 % der Auftragssumme als Schadenersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig ist, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinflusst. Bezüglich der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt das, was im Rahmen des rechtlich zulässigen, diesen unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 28.07.2017